Bürgerfunk
Über den Bürgerfunk
Der Bürgerfunk, der über die privaten Lokalradios in Nordrhein-Westfalen ausgestrahlt wird, ist ein Meinungsmedium. Hier können Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung sagen. Dies ist einmalig in Deutschland und in dieser Form nur in Nordrhein-Westfalen möglich. Der Zugang zu diesem Medium steht allen offen.
Der Bürgerfunk ist im Landesmediengesetz NRW geregelt. In dessen § 72 in seiner aktuellen Fassung aus dem Jahr 2007 heißt es: "Der Bürgerfunk im lokalen Hörfunk dient dazu, das lokale Informationsangebot zu ergänzen und den Erwerb von Medienkompetenz, insbesondere von Schülern und Schülerinnen, zu ermöglichen und damit auch zur gesellschaftlichen Meinungsbildung beizutragen. Bürgerfunk soll grundsätzlich in deutscher Sprache verfasst werden".
Die Meinungsäußerung und die Zugangsoffenheit haben ihre Grenzen in den gesetzlichen Bestimmungen wie Verbot des Aufrufs zu Straftaten, keine persönlichen Ehrverletzungen, Verbot des Aufrufs zur Volksverhetzung und keine Jugendgefährdung.